MDK geprüfte Pflegequalität
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Hauskrankenpflege für Kreuzberg und Neukölln

Hauskrankenpflege Thaeter

Telefon 030 / 693 80 40

Kottbusser Damm 78

10967 Berlin

Fax 030 / 693 80 52

info@hkthaeter.de


Bürozeiten

Montag bis Freitag

8:00 bis 16:00 Uhr


Notfälle richten sich nicht nach Öffnungszeiten. Telefonisch sind wir deshalb für unsere Patienten auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.

Ihr ambulanter Pflegedienst in Berlin für Kreuzberg und Neukölln


Probepflege

Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V.

Hauskrankenpflege Neukölln und Kreuzberg
MDK Pflegenote 1,0

Wer bezahlt was?

Bezahlung der häuslichen Pflegeleistungen


Das Bundessozialhilfegesetz garantiert pflegebedürftigen Menschen auch in schwieriger finanzieller Lage eine gute pflegerische Versorgung.


Die Häusliche Krankenpflege nach SGB V § 37 deckt den Bereich der Behandlungspflege ab. Häusliche Krankenpflege dient dazu, eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen bzw. dient zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung. Sie wird von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und wird ausschließlich von examinierten Kranken- und Altenpflegekräften durchgeführt. Diese Leistungen werden von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.


Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI beinhalten Hilfeleistungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Diese Leistungen werden von der Pflegeversicherung je nach der vorliegenden Pflegestufe in unterschiedlichem Umfang getragen. Wir beraten Sie gerne, erfassen den Pflegebedarf, ermitteln die Pflegekosten und helfen Ihnen bei der Beantragung der Leistungen bei der Pflegekasse. Und bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite. Hilfeleistungen im Bereich der Grund- und Hauspflege werden von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.


Im Rahmen der Haus- und Familienpflege nach SGB V § 38 wird die Haushaltshilfe übernommen. Diese umfasst die Haushaltsführung bei Familien mit Kindern, bei Abwesenheit oder Krankheit des haupterziehenden Elternteils, wenn eine Haushaltsführung nicht möglich ist und Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt leben und niemand den Haushalt weiterführen kann. Diese Leistungen können – je nach Ausgangssituation – bei der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger oder dem Jugendamt beantragt werden.


Bei erheblichem zusätzlichen Betreuungsbedarf nach SGB XI § 45 können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Die Kosten hierfür werden bis zu einem festgesetzten Betrag von der Pflegekasse übernommen.


Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne weitere Dienstleistungen, die eventuell auch privat bezahlt werden müssen, wie z.B.:


  • Arzneimittel
  • Arztfahrten
  • Begleitdienst
  • Fahrbarer Mittagstisch
  • Fahrten mit dem Telebus
  • Fensterputzer
  • Friseur-Hausbesuch
  • Fußpflege
  • Getränkeservice
  • Hausnotruf
  • Kosmetik
  • Maniküre
  • Massage und Krankengymnastik
  • Umzugsdienst


Rufen Sie uns einfach an:

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